Entwicklung der Menschenrechte
Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind.
Aus dem Inhalt:
[...] jedoch nur für die in den Ständestaat eingebundenen Christen, während Nichtchristen, insbesondere Juden ab dem 13. Jh., ausgegrenzt wurden. [...]
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